Spannende Meldung: Der BGH betont die Wichtigkeit klarer Dateinamen beim Versand von Dokumenten mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA). Ein unklarer Dateiname führte zu einer Fristversäumnis in einem konkreten Fall. Der BGH legt fest, dass die Eingangsbestätigung des Gerichts geprüft werden muss und ein aussagekräftiger Dateiname unerlässlich ist, um Verwechslungen zu vermeiden.
Das ist im Projektgeschäft auch nicht anders. Daher habe ich in meinem Netzwerk aus ehemaligen und aktuellen Projektgefährten – man muss ja ab und zu ein Lebenszeichen versenden – mit der Aussage provoziert, „Wer bei mir Projekte macht, dem passiert das nicht!“. Jetzt war der Ball im Spiel…
Es gab interessante Rückläufer. Von „Nein, wäre es nicht. Wir wenden Dein Prinzip weiter an.“ (Das Projekt liegt Jahre zurück.) Bis zu Diskussionen über (man merkt meine Schule ;-) Punkte wie „Recht haste, aber wie sollen denn die Dokumente bitteschön benannt werden?“, „Was heißt denn hier "sinnvoll"?“, „Wie wird das "bestimmte Verfahren" identifiziert?“, „Muss das Aktenzeichen eines vorangegangenen Anschreibens dazu?“, „Kurz und gut: welche Norm wurde denn da verletzt?“, „Es ist halt wie immer: die müssen endlich spezifizieren, was sie gern hätten :-)“
Wie im echten Leben sind Sorgfalt, unterstützt durch organisatorische Maßnahmen, entscheidend, um Fristversäumnisse und Probleme zu vermeiden. Jetzt ist der Ball wieder im Spiel…
31.08.2023
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